In der ersten regulären Folge lernen sich die beiden Hosts vor den Hörern noch einmal gegenseitig neu kennen: Tim Platner, Jurist und Mitgründer sowie Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, und Florian Skupin, Jurist und Doktorand an der Universität Bayreuth, der zu nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistungen und Legal Tech promoviert und die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) gegründet hat.

Inhaltlich steht die sogenannte Sammelinkasso-Entscheidung des BGH im Mittelpunkt. Da zum Aufnahmezeitpunkt nur die Pressemitteilung des Gerichts sowie eine Kurzeinschätzung von Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister, Geschäftsführer der klagenden Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH, vorlagen, ordnen Tim und Florian den Sachverhalt und die vorläufige rechtliche Bewertung ein. Airdeal hatte sich 2018 Ansprüche insolventer AirBerlin-Kunden auf bereits gezahlte, eigentlich in die Insolvenzmasse fallende Ticketerstattungen abtreten lassen und wollte diese gebündelt gegen den damaligen CEO wegen Insolvenzverschleppung durchsetzen. LG Berlin und Kammergericht hatten die Klage zuvor wegen eines RDG-Verstoßes abgewiesen.

Die BGH-Entscheidung im Überblick

Der BGH kam in seinem Urteil vom 13.07.2021 zu einem anderen Ergebnis: Sowohl das auf gerichtliche Durchsetzung gerichtete Inkasso als auch die Bündelung der Ansprüche seien vom RDG gedeckt. Für Tim und Florian relativiert das frühere Instanzentscheidungen, die Inkassodienstleistern in vergleichbaren Bündelungsmodellen die Aktivlegitimation verweigert hatten – wobei mangels vorliegender Urteilsgründe zunächst Vorsicht geboten bleibt: Airdeal hatte ausschließlich gleichartige, ähnlich risikobehaftete Ansprüche gebündelt, sodass offen ist, ob die Entscheidung auch auf heterogenere Fallkonstellationen wie Kartell- oder Diesel-Verfahren übertragbar ist. Florian weist zudem darauf hin, dass der BGH damit implizit auch eine engere, vom LG Hannover vertretene Auffassung zurückweist, wonach Rechtsdienstleister nur in den in § 11 RDG ausdrücklich genannten Sachkunde-Bereichen tätig werden dürften – eine Weichenstellung mit möglichen Folgen auch für Kartellverfahren.