In dieser Folge begrüßen die Hosts Tim Platner und Florian Skupin mit Jan Frederik “Fred” Strasmann, Rechtsanwalt und Managing Partner der Legal-Tech-Kanzlei rightmart, einen Gast aus dem Norden Deutschlands.
Strasmann schildert, wie sich rightmart ausgehend vom Sozialrecht-Produkt “hartz4widerspruch.de” zu einer Fullservice-Kanzlei mit Verbraucherschwerpunkt entwickelt hat und warum dieses Wachstum sowie die Erweiterung der bearbeiteten Rechtsgebiete ein deutlich unternehmerischeres Denken und professionellere interne Strukturen erforderlich machten. Gemeinsam mit Tim beleuchtet er außerdem Vor- und Nachteile des ZMB-Kanzleimodells für die Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherern und die damit verbundenen operativen Herausforderungen, bevor er einen Ausblick auf kommende Projekte des rightmart-Business-Development-Teams sowie praktische Tipps für Legal-Tech-Gründerinnen und -Gründer und junge Kanzleiinhaber gibt.
Wie gewohnt gibt es auch aktuelle rechtliche Anekdoten: Die Hosts korrigieren eine frühere Aussage zu den MyRight-Klagen, verschieben ihren Ausblick auf die in Folge 8 besprochenen Regulierungspläne zur Prozessfinanzierung auf Mitte Dezember 2021 und weisen auf die anstehende BGH-Verhandlung zur Telemedizin-Werbung der privaten Krankenversicherung Ottonova sowie die Ringvorlesung “Legal Tech: Das Legal-Tech-Gesetz” der Universität Passau hin. Florian ordnet zudem eine – kontrovers diskutierte – Entscheidung des OLG Braunschweig vom 7. Oktober 2021 (Az. 8 U 40/21) ein, die sich mit den rechtlichen Anforderungen an Inkassodienstleister bei der Geltendmachung im Ausland entstandener Ansprüche befasst.