In der aktuellen Folge von RECHT DISRUPTIV diskutieren Tim Platner und Florian Skupin einen ganzen Blumenstrauß kleinerer Themen im Kontext mit Legal Tech und dem Recht der Digitalisierung:
Tim stellt eine Entscheidung des OLG München vor, die das Verhältnis von Marketing-Kampagne („Lead-Generierung“) zu unerlaubter Mandatsvermittlung thematisiert. Florian stellt eine Entscheidung des LG Essen vor, das über die Abtretbarkeit von Schmerzensgeldansprüchen nach Art. 82 DSGVO zu entscheiden hatte.
In dieser Folge analysieren Tim und Florian zum ersten Mal im Rahmen des „RDG-Registerupdates“ auch das Legal-Tech-Geschäftsmodell eines Anbieters – und melden Zweifel an, ob sich dieses im Einklang mit dem RDG befindet.
Zum Abschluss berichtet Florian von der wohl ersten staatlichen Bitcoin-Versteigerung der Staatsanwaltschaft Köln und zeigt, dass auch digitale Themen maximal „oldschool“ gelebt werden können („Papier-Behördenwallet“).
Urteile:
OLG München, Urt. v. 13.10.2021, Az. 7 U 5998/20
LG Essen, Urt. v. 29.9.2021, Az. 6 O 190/21
Über die Hosts
Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.
Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).