Es ist ein ungewöhnlich emotional befasstes Gesetzgebungsverfahren gewesen: der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist bereits mit dem ersten Referentenentwurf rechtspolitisch kontrovers diskutiert worden, bevor es nach einer lebhaften Sachverständigenanhörung sodann am 11.06.2021 verabschiedet worden ist und bereits zum Oktober 2021 in Kraft tritt.
In der heutigen Folge beschäftigen sich deshalb Tim Platner und Florian Skupin mit den Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, von dem die überwiegende Anzahl an Legal Tech Anbieter betroffen sein werden.
Dabei werden u.a. folgende Punkte besonders beleuchtet:
- Wie ändert sich der Inkassobegriff im neuen Rechtsdienstleistungsgesetz insbesondere im Lichte der LexFox Entscheidung nach dem gesetzgeberischen Willen? Gibt es Einschränkungen bei noch nicht entstandenen Forderungen?
- Wie werden Inkassotätigkeiten gem. § 2 Abs. 2 RDG von § 5 RDG abgegrenzt und wie wirkt sich dies für die Gebührenausgestaltung z.B. von Mietrechtsangeboten aus?
- Wie wirken sich die Informations- und Belehrungspflichten aus?
- Wie verändert sich der Prüfungsmaßstab und -umfang der Aufsichtsbehörden und welche Auswirkungen hat dies für Legal Tech Geschäftsmodelle (hier gibt es ergebnisoffene Diskussionen)-
- Wie wirkt sich der neue Prüfungsumfang der Aufsichtsbehörde auf Zivilverfahren aus?
Links:
Gesetzesentwurf / Bundestagsdrucksachen:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927673.pdf
Empfehlung des Ausschuss mit Änderungsvorschlägen:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930495.pdf
Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .
Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien- und Urheberrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der rightspilot UG (haftungsbeschränkt).