#5 Marco Klock: Wie sich LegalTech, Rechtsmarkt und Rechtsschutz verändern

RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin.

In der fünften Folge ist Marco Klock, Gründer von Atornix, der Kopf hinter rightmart und Vordenker im Legal Tech Bereich zu Gast. Marco berichtet über die Gründungserfahrungen im Legal Tech Bereich, beginnend mit hartz4widerspruch.de und die Entwicklung als Kanzlei zur zentralen Mandatsbearbeitung (ZMB) für Rechtsschutzversicherer. Marco stellt dabei aus der eigenen Erfahrung anschaulich dar, welche Herausforderungen und Schwierigkeiten für Legal Tech Anbieter im Aufbau eigener Strukturen im Bereich Akquise, Software und Qualitätsmanagement bestehen.

Zudem beschreibt Marco, wie Rechtsschutzversicherer und Legal Tech Kanzleien Synergien nutzen können. Zur Sprache kommt dabei auch der von Marco geschriebene Artikel “die Krux von Legal Tech” und die Herausforderungen für Legal Techs der Skalierbarkeit, die insbesondere bzw. nur durch Anbindungen zu Rechtsschutzversicherungen und Subscriptions-Modelle bestehen.

Zuletzt diskutieren Marco und Tim über die Zukunft des Rechtsmarkts und die möglicherweise damit verbundenen Konsolidierungen.

Interview:

-https://atornix.de/

-https://rightmart.de/

Anekdote:

Florian stellt den Beschluss des KG Berlin vom 12. Mai 2021 – 5 U 1091/20 dar. Hintergrund des Beschlusses ist die von einem Legal Tech Anbieter geltend gemachten, urheberrechtliche Schadenersatzansprüche mit Auslandsbezug. Florian stellt dabei die aus seiner Sicht unzutreffenden Erwägungen an zwei Punkten dar:

Das Kammergericht hat die Frage aufgeworfen, inwieweit Inkassodienstleister in Spezialmaterien tätig werden dürfen, die nicht bzw. nicht explizit im § 11 RDG genannt sind. Dabei ist der Beschluss jedoch vor der Sammelinkasso-Entscheidung des BGH (Urteil vom 13. Juli 2021 – II ZR 84/20) ergangen, sodass die aufgeworfene Frage zwischenzeitlich zugunsten des Inkassodienstleisters höchstrichterlich beantwortet worden ist.

Eine andere Frage, die maßgeblich für die Einordnung gewesen ist, bezieht sich auf die Frage, inwieweit Inkassodienstleister in Ansehung des § 10 RDG auch mit Auslandsbezug Ansprüche geltend machen können. Hierbei zieht sich das KG Berlin auf die Rechtsauffassung von Valdini zurück, die aus Florians Sicht im Lichte europarechtlicher Auslegungsbemühungen nicht hinlänglich überzeugen kann.

Tim stellt die von der Legal Data Technology GmbH entwickelte Legal Tech Automatisierungslösung auf BPMN-Basis vor. Damit können Prozessautomationen über sämtliche Funktionen der Software hinweg grafisch entwickelt und sofort umgesetzt werden. Der BPMN-Standard ermöglicht dabei eine einheitliche und etablierte Sprache in der Umsetzung und soll so das Erstellen von komplexen Automatisierungen innerhalb der Legal Tech Software verbessern und standardisieren.

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

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