Gast dieser Folge ist Marco Klock, Gründer von Atornix und einer der Köpfe hinter rightmart – ein Vordenker im Legal-Tech-Bereich. Er schildert seinen Gründungsweg, der mit hartz4widerspruch.de begann und sich zu einer Kanzlei für die zentrale Mandatsbearbeitung (ZMB) für Rechtsschutzversicherer weiterentwickelte, und beschreibt anschaulich, welche Hürden beim Aufbau eigener Strukturen in Akquise, Software und Qualitätsmanagement auf Legal-Tech-Anbieter warten.

Mit Tim Platner diskutiert Marco, welche Synergien Rechtsschutzversicherer und Legal-Tech-Kanzleien heben können, und verweist auf seinen Beitrag „Die Krux von Legal Tech“: Skalierbarkeit entsteht seiner Erfahrung nach vor allem über Anbindungen an Rechtsschutzversicherer und Subscription-Modelle. Zum Schluss geht es um mögliche Konsolidierungen im künftigen Rechtsmarkt.

Zwei juristische Randthemen der Folge

Florian ordnet einen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. Mai 2021 (Az. 5 U 1091/20) ein, in dem es um urheberrechtliche Schadensersatzansprüche mit Auslandsbezug ging, die ein Legal-Tech-Anbieter geltend gemacht hatte. Aus seiner Sicht ist der Beschluss in zwei Punkten überholt beziehungsweise fragwürdig: Die vom KG aufgeworfene Frage, ob Inkassodienstleister auch in nicht ausdrücklich in § 11 RDG genannten Spezialmaterien tätig werden dürfen, hat der BGH mit seiner späteren Sammelinkasso-Entscheidung (Urteil vom 13. Juli 2021, Az. II ZR 84/20) inzwischen höchstrichterlich zugunsten der Inkassodienstleister beantwortet. Zur zweiten, für die Einordnung entscheidenden Frage – ob Inkassodienstleister nach § 10 RDG auch Ansprüche mit Auslandsbezug verfolgen dürfen – stützt sich das KG auf eine Rechtsauffassung, die Florian im Licht europarechtlicher Auslegung für nicht überzeugend hält. Tim stellt außerdem die BPMN-basierte Automatisierungslösung der Legal Data Technology GmbH vor, mit der sich Prozessautomationen über sämtliche Softwarefunktionen hinweg grafisch modellieren und direkt umsetzen lassen.