#8 Das Ende der Prozessfinanzierung? Wie eine EU-Richtlinie die Prozessfinanzierung hochregulieren könnte

In der Folge #8 von RECHTDISRUPTIV nehmen Tim Platner und Florian Skupin eine Erstbewertung des Entschließungsentwurfs des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments vom 17.6.2021 (2020/2130(INL)) zur privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten vor.

Hinter dem doch sperrigen Titel steht die Frage, inwiefern Prozessfinanzierung auf einem europäischen Rechtsdienstleistungsmarkt zukünftig (mindestharmonisierend) reguliert werden sollte.

Im Verlauf der Folge analysieren Tim und Florian zunächst den bisherigen Regulierungsrahmen von Prozessfinanzierung im deutschen Recht, um sich dann den vorgeschlagenen Neuerungen durch den Richtlinienentwurf zu widmen. Neben dem Aspekt, ob prozessfinanzierende Inkassodienstleister von der strengen Regulierungsausgestaltung erfasst sind, geht es hierbei vor allem um die geplante Regulierungsausgestaltung und die enorme Höhe des Regulierungsniveaus sowie praktische Probleme, die mit den bisherigen Überlegungen einhergehen würden.

Weiterführende Links:

Stellungnahme von Tim Platner

Stellungnahme der BRAK

Status des Richtlinienentwurfs

Ankedoten

In der wöchentlichen Anekdote stellt Florian einen Hinweisbeschluss des LG Düsseldorf vor, das sich mit der außergerichtlichen Automatisierung einer Forderungsdurchsetzung befasst. Spannend ist hierbei insbesondere die Erstattungsfähigkeit angefallener außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Fragestellungen entstanden hier in Bezug auf die rechtliche Spezialisierung des Legal-Tech-Dienstleisters (Stichwort: Erforderlichkeit) und die isolierte Übergabe jeder einzelnen in Verzug geratenen Forderung (Stichwort: Mitverschulden).

Tim berichtet indes von der Smartlaw-Entscheidung des BGH und dem Ergebnis einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Verbraucherplattform VINQO.de, mit der sich ein Anspruchsgegner daran gestört hatte, dass der Anbieter im Rahmen der Schadensabwicklung datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche geltend gemacht hat. Die Rechtsdienstleistungsaufsicht am OLG Düsseldorf kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass sich die Geltendmachung entsprechender Auskunftsansprüche innerhalb der eingeräumten Inkassobefugnisse bewegt.

Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

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