beA: keine Signatur, kein Beweis, kein Vertrauen

bea signatur Löschung

Die technischen Fehlermeldungen rund um das verpflichtend zu nutzende besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) reißen nicht ab. Nachdem die umlautbedingte Unzustellbarkeit von Dateien auf juristischer Seite korrigiert werden musste, folgt nun ein weiteres Problem. Ein Kurzkommentar.

Die Pannenserie des beA geht in die nächste Runde. Nachdem Nutzer feststellen durften, dass beA-Nachrichten nach drei Monaten im Posteingang in den Papierkorb und nach einem weiteren Monat automatisch gelöscht werden, ist der Export der beA-Nachrichten zwingend erforderlich. Das Argument: das Postfach sei kein Archiv.

Hoch problematisch: die exportierte Nachricht wird als ZIP-Datei heruntergeladen und besteht aus insgesamt 9 Dateien:

  • der PDF-Datei,
  • der p7s-Signaturdatei (Public-Key Cryptography Standard # 7) mit der qeS,
  • der HTML-Absenderdatei,
  • der HTML-Exportdatei,
  • der HTML-Nachricht,
  • dem HTML-Versand-Prüfprotokoll,
  • der XJustiz-HTML-Datei (Elektronisches Empfangsbekenntnis),
  • der XJustiz-XML-Datei (Nachrichtenstruktur) sowie eine
  • weitere XML-Datei der beA-Nachricht im SOAP-Format

Die p7s-Signaturdatei ist jedoch, wie der Branchendienst heise.de berichtet, fehlerhaft und wird von Prüfprogrammen nicht erkannt, sodass die Echtheit der Daten nicht mehr verifiziert werden kann. Damit ist es nicht mehr möglich, die Containersignatur auszulesen und die Integrität der Daten zu beweisen.

In der Praxis kann dies verheerende Folgen haben: der Versand und der Versandzeitpunkt können nicht mehr bewiesen werden. Soweit die Einhaltung von Fristen streitig sein sollte, kann der zweifelsfreie Nachweis dann nicht mehr erbracht werden.

Ob dieses (Beweis-)Problem statt auf technischer erneut auf juristischer Seite eine Korrektur erfahren wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen gelassen werden. Das Aufgreifen einer auch nur möglichen Zustellproblematik ist insbesondere in Zivilprozessen keinesfalls als fernliegend zu bezeichnen. Das beA trägt jedenfalls zu einer bunten und reichhaltigen Rechtsprechung im Bereich der klassischen Fristen- und Zustellproblemen bei, die durch eine technisch ausgereifte(re) Lösung vermieden werde könnte.

Der Autor, Tim Platner, ist Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH.

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