Es überrascht nicht, dass die selbsternannte Digitalpartei FDP das Thema Legal Tech für sich entdeckt hat und mit dem angekündigten Gesetzesentwurf in diesem Bereich Rechtssicherheit und -klarheit schaffen möchte. So hat die FDP-Fraktion dem Thema Legal Tech bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Kleinen Anfrage politische Beachtung verschafft.
Viel vor.
Wichtigstes Vorhaben ist hierbei die Ergänzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) um eine auf Legal-Tech-Unternehmen zugeschnittene Lizenz. Wie wir bereits in einer Vielzahl an Einträgen rechtlich ausführlich beleuchtet haben, wird in der juristischen Fachwelt leidenschaftlich darüber diskutiert, ob die Kombination aus Inkasso, Forderungsabtretung und Erfolgshonorar rechtlich zulässig bzw. von der Inkassozulassung gedeckt ist.
Die daraus resultierenden Unsicherheiten, die zulasten wagemutiger Unternehmer gehen, sollen mit dem Gesetzesentwurf behoben werden. Voraussetzung für die beabsichtigte “Legal-Tech-Lizenz” soll der Nachweis besonderer technischer und rechtlicher Sachkunde sein. Zusätzlich soll der Entwicklungsprozess von einer rechtlich versierten Person überwacht und kontrolliert werden. Darüber hinaus sollen dem Kunden die Risiken der Algorithmen aufgezeigt werden, um hierdurch für Transparenz zu sorgen.
Alles besser?
Die bisherige politische Rezeption des Gesetzesentwurfes ist ambivalent, wie die WELT berichtet. Neben dem Dauerthema der Zulassung von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte stößt auch die Wortwahl der in das Rechtsdienstleistungsgesetz beabsichtigte Aufnahme der “automatisierten Rechtsdienstleistung” aufgrund der hohen Auslegungsbedürftigkeit auf Kritik.
Stellt man derartige Bedenken einmal zurück, sind die Änderungsvorschläge hinsichtlich des interdisziplinären Entwicklungsprozesses und der Überwachung der Entwicklung durch eine rechtlich versierte Person realitätsfern. Wie soll beispielsweise ein Jurist derart tief greifende Programmierkenntnisse haben, um den Entwicklungsfortschritt technisch in Gänze prüfen zu können? Was soll bzw. muss hierbei rechtlich überhaupt geprüft werden? Im Hinblick worauf?
Als erste bundespolitische Gesetzesinitiative zum Thema Legal Tech ist der Gesetzesentwurf damit wichtiger Impulsgeber für zukünftige Gesetzesvorlagen. Von einem ausgereiften Gesetzesvorhaben kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesprochen werden.