Verbraucherzentrale NRW: Auf das falsche Flugzeug gesetzt?

Fluggastrechte

Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammen mit der NRW-Verbraucherministerin Ursula Heinen-Esser eine kostenfreie, nichtkommerzielle App zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen Fluggesellschaften vorgestellt. Dabei ist dieser Schritt in gleich mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und am Kern der Innovationskraft von Legal Tech vorbeigehend.

Die von der NRW-Verbraucherministerin vorgestellte App soll – das unterstreicht bereits der Ressortbereich der Ministerin unmissverständlich – die Verbraucherrechte stärken. Die App überprüft selbstständig, ob und wenn in welcher Höhe Entschädigungsansprüche bestehen. Am Ende wird automatisiert eine E-Mail mit passendem Forderungstext generiert und an die Fluggesellschaft zur Geltendmachung der Ansprüche übersandt.

Damit wird zwar die Möglichkeit eröffnet, Ansprüche leichter geltend zu machen, nicht aber durchzusetzen. Vielmehr muss sich der Verbraucher dafür konventionell an einen Rechtsanwalt wenden und das damit verbundene Kostenrisiko auch weiterhin vollständig tragen. Dass dies jedoch die entscheidende Eintrittsbarriere bei der Geltendmachung der Ansprüche nicht abbaut, wird bei der Entwicklung der App scheinbar gänzlich verkannt.

Denn das Verbraucherministerium hätte nur einmal stichpunktartig bei Rechtsanwälten nachfragen können, inwieweit Fluggesellschaften außergerichtlich Fluggastentschädigungen anstandslos auszahlen. Die Antworten dürften außerordentlich verhalten ausfallen. Der Erfolg von Legal Tech Unternehmen wie Flightright kennzeichnet sich maßgeblich durch die Kosten risikolose Durchsetzung der Ansprüche und nicht nur die risikolose Geltendmachung. Jeder einfache Vertrags- und Dokumentengenerator ist in der Lage, die zur Geltendmachung erforderlichen Informationen einzutragen.

Die App rühmt sich vielmehr mit dem ausgereiften und anwenderfreundlichen Gesamtkonzept der etablierten Legal Tech Unternehmen. Hinter dieser Innovationskraft bleibt die vorgestellte App jedoch erheblich zurück.

Frisst der eigene Erfolg das Geschäftsmodell?

Es ist in jeder Hinsicht bemerkenswert, dass die Durchsetzung von Fluggastentschädigungen entscheidender Dreh- und Angelpunkt für die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen im Bereich Legal Tech zu sein scheint.

Erst vor wenigen Tagen hat ein durch Frankfurter Rechtsanwälte gegründetes Legal Tech Unternehmen, das auf der “anderen Seite” der Fluggastentschädigungen, auf Seiten der Airlines, steht, eine Lösung für Fluggesellschaften vorgestellt, die kostenintensive Verfahren durch eine schnellere Auszahlung der Entschädigungsansprüche durch eine automatisierte Software ermöglichen soll.

Nun zieht das NRW-Verbraucherministerium nach und stellt eine eigene Anwendung vor. Man könnte sich deshalb begründet fragen, ob der durch Legal Tech Unternehmen wie Flightright hervorgebrachte Erfolg nicht das eigene Geschäftsmodell durch Reaktionen der Anspruchsgegner und Politik “frisst”.

Dies ist insbesondere für Fälle spannend, in denen der Anspruchsgegner einer Vielzahl an Verfahren ausgesetzt ist und zur Vermeidung größerer Verfahrenskosten selbst aktiv werden muss. Ob dies auch in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise bei der Durchsetzung von Mietrechten oder Ansprüchen bei Zugverspätungen in Zukunft auch festzustellen ist, bleibt mit Spannung abzuwarten. In jedem Fall sollten sich aber Legal Tech Unternehmen frühzeitig auf die damit verbundenen Risiken für das eigene Geschäftsmodell einstellen.

Der Autor, Tim Platner ist Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH.

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