Welche Rolle werden Rechtsschutzversicherer in Zukunft im deutschen Rechtsmarkt spielen? Welche Chancen und Risiken im Kontext von Legal Tech bestehen für Rechtsschutzversicherungen? Was ist der Status quo? Wie sehen wir die Zukunft der Rechtsschutzversicherungen? Der Beitrag soll einen Einblick in den hochspannenden Bereich an der Schnittstelle zwischen Insur-Tech und Legal-Tech liefern.
Rechtsschutzversicherer und Legal Tech – eine Momentaufnahme
Ein Grundsatz dürfte für die meisten Versicherungen gelten, die im Kern Rechtsschutzversicherungen anbieten: man hat die Chancen von Legal Tech für das eigene Kerngeschäft erkannt.
Ohne hierbei die schier unerschöpfliche Diskussion über die Definition von Legal Tech aufgreifen zu wollen: im Kontext von Rechtsschutzversicherern bedeutet Legal Tech gegenwärtig primär „online Rechtsdienstleistungen“ und daran angeschlossen eine graduell stark abweichende Prozessautomatisierung, um den Mandatszustrom bewältigen zu können.
Dabei setzen Rechtsschutzversicherer bisher auf unterschiedlich stark dezentralisierte Rechtsdienstleister. Kleinere Rechtsschutzversicherer setzen z.B. auf die Zentrallösung „Alege“, eine online Lösung der TeReBe Rechtsanwalts-AG aus Regensburg, und lagern die zentrale Mandatsbearbeitung dabei an eine Kanzlei aus.
Größere und große Rechtsschutzversicherer hingegen vermeiden eine Single-Player Abhängigkeit und stärken mit eigenen Plattformen wie z.B. klugo.de (DEVK), jurpartner.de (Roland Rechtsschutz und weitere) oder hellolaw.com (ARAG NL) die eigene Marke. Die Auxilia Rechtsschutz hat mit einem siebenstelligen Investment in Atornix einen Mittelweg zwischen Fremd- und Eigenlösung gefunden. Hervorhebungswürdig ist bei einigen Plattformen die besonders gute SEO-Anpassung der Beiträge.
Über diese Plattformen werden Mandate zumeist rechtsgebietsabhängig an angeschlossene Kanzleien oder Legal-Tech-Unternehmen ausgesteuert. Die Mandatsbearbeitung findet ab dem Zeitpunkt der Mandatsübergabe mit Eigenmitteln der angeschlossenen Rechtsdienstleister statt, wobei der Grad der Prozessautomatisierung stark von den, von den Kanzleien bzw. Legal-Tech-Unternehmen genutzten bzw. entwickelten Softwarelösungen abhängig ist.
Dabei unterscheidet sich nicht nur die Qualität der Fallbearbeitung sondern auch der Grad der Prozessautomatisierung und Nutzerfreundlicheit.
Beim Mietrechts-Legal-Tech „wenigermiete.de“ der Lex Fox GmbH zum Beispiel dürfte die fachliche Spezialisierung auf das Thema Mietrecht und die Rechtsdurchsetzung wohl besonders hervorhebungswürdig sein, wohingegen dem Kunden – anders als z.B. bei Flightright, Atornix oder unseren Lösungen – keine online Akte zur Verfügung gestellt wird.
Stärken und Schwächen der aktuellen Lösungen
Die gegenwärtigen Lösungen stehen in einem sichtbaren Spannungsverhältnis.
Einerseits soll nicht die Steuerungsfähigkeit der Rechtsschutzfälle und die eigene Marktpräsenz und -macht durch eine Single-Player-Lösung gefährdet werden. Andererseits bedeutet eine Dezentralisierung eine strukturelle Ineffizienz durch viele Parallelansätze mit einem höheren Kommunikations-, Koordinations- und Administrationsaufwand und führt damit zu höheren Kosten, ohne dass damit zwangsläufig eine bessere Rechtsberatung und -durchsetzung verbunden wäre.
Zusätzlich wird trotz des Dezentralisierungsansatzes damit nicht die Gefahr des Steuerungsverlusts aufgehoben. Wenn beispielsweise ein Rechtsschutzversicherer auf seiner Plattform auf die Lösung einer der unzähligen Fluggastrechte-Entschädigungs-Legal-Techs verlinkt und im besten Fall noch eine Provision und/oder eine vergünstigte Mandatsbearbeitung ausgehandelt hat, wird sich der Versicherte beim nächsten Mal ohne Umwege direkt an den Rechtsdienstleister wenden. Damit verliert die Rechtsschutzversicherung jedoch jeglichen Einfluss auf das Folgemandat.
Die Dezentralisierung hat durch die strukturelle Trägheit einen weiteren Konkurrenten: die Innovation. Es sind bereits jetzt Rechtsschutz-on-demand-Produkte verfügbar, mit denen per App Rechtsschutzleistungen tage- und monatsweise mit einem Klick gebucht werden können. Es dürfte keine Überraschung darstellen, dass diese Insur-Techs wie selbstverständlich Legal-Tech-Lösungen integrieren und damit nebenbei für ihre Kunden die eigene Insur-Tech-App als zentrale Anlaufstelle für sämtliche Probleme, gleich ob es ein Versicherungs- oder Rechtsfall ist, machen. Wir haben solche Kooperationen bereits geschlossen.
Bei Lösung mit vielen, dezentral organisierten Playern muss sich der Kunde erst beim Fluggastentschädiger anmelden und hat dort seine online-Akte, wird dann bei Mietrechtsproblemen zu wenigermiete.de verwiesen, muss sich dort erneut anmelden, hat diesmal keine online Akte und wird bei Arbeitsrechtsfällen an z.B. Chevalier verwiesen und muss sich – erneut – anmelden etc. Dies entspricht mit Sicherheit nicht dem Idealbild der viel beschworenen Customer Journey.
Oder um einen Vergleich zu bemühen: wenn Ihnen Amazon zwar die Produkte, die Sie kaufen möchten, anzeigt, Sie für den Kauf jedes einzelnen Produkts auf einen jeweils anderen Händlershop verwiesen werden würden, bei dem Sie sich jedes Mal aufs Neue registrieren müssten, wären Sie wohl kaum von Amazon begeistert. Sie würden beim nächsten Kauf wohl direkt den / die Händler ansteuern, Amazon würde in der Bedeutungslosigkeit versinken.
Bei einer Single-Player-Lösung kann schneller und dynamischer auf neue Rechtsprobleme reagiert werden, allerdings muss die daran angeschlossene Kanzlei eine echte „full service firm“ sein, was bei der überwiegenden Zahl an Verbrauchermandaten schwierig mit hoher Qualität zu realisieren ist. Das Ziel von RAUS GHENDLER RUVINSKIJ (anwalt-kg.de) ist es beispielsweise, genau das zu erreichen, wobei das Ziel trotz der bisherigen Erfolge zu Recht in Kenntnis der Herausforderungen vorsichtig als Vision skizziert wird.
Die größte Herausforderung bei einer Single-Player-Lösung ist jedoch eine andere: die technische Umsetzung. Hier kommt nämlich das Herzstück von Legal Tech als Differenzierungsmerkmal zur konventionellen Mandatsbearbeitung ins Spiel: die Prozessautomatisierung und -rationalisierung durch Software, um tausende Mandate zu erfassen, zu bearbeiten und zu managen.
Die Entwicklung von zukunftsfähiger und skalierbarer Software ist nicht nur kostenintensiv sondern fordert ein interdisziplinäres Team aus Juristen, Informatikern, Grafikdesignern uvm. Keine Software ist sicher, das dürfte unbestritten sein. Wenn man aber die gegenwärtig angebotenen Legal-Tech-Lösungen, insbesondere solche, die dezidiert für Rechtsschutzversicherer entwickelt worden sind, technisch untersucht, kann man bereits ohne weitergehende Bemühungen gravierende Sicherheitsbugs und konzeptionelle Fehlgriffe feststellen.
Tipp: Am 22.04.2020 gehen wir in einem Lifestream auf das Thema “Rechtsschutzversicherer und Legal Tech” ein. Sebastian Adams, unser CTO, beleuchtet dabei anhand von Beispielen das Thema “Code quality”.
Ein Beispiel: die Skalierbarkeit, also wie die Software performt, wenn viele hundert oder tausend Nutzer gleichzeitig Fälle melden, auf ihre online Akten zugreifen uvm., ist unverzichtbar für eine Rechtsschutzlösung. Wir setzen zum Beispiel auf ein endlos skalierbares Kubernetes-Cluster, um Lasten optimal und ressourcensparend managen zu können. Das Aufsetzen, Verwalten und Administrieren eines Kubernetes-Cluster ist jedoch technisch anspruchsvoll und spielt sich „hinter den Kulissen ab“. Deshalb werden solche Aspekte bedauerlicherweise häufig übergangen – bis die Plattform „down“ ist. Ein Umbau der Plattform auf ein ein solch skalierbares Cluster ist nachträglich kaum mehr mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln möglich.
Einfacher, risikofreier, schneller. Konkurrenz und Gefahren
Neben sukzessiv in den Markt eintretenden InsurTechs wie FRIDAY, ist es im Versicherungssektor, losgelöst von der Rechtsschutzsparte, nur eine Frage der Reputation und Zeit, bis alternative Versicherungsdienstleistungen einen wachsenden Marktanteil ausmachen werden, die – s.o. – nahtlos Rechtsdienstleistungen integrieren.
Im Rechtsschutzbereich besteht zusätzlich zu alternativen InsurTechs noch die bereits gegenwärtig vorhandene Konkurrenz durch integrierte Prozessfinanzierung. In der von MyRight angestrengten Klage gegen Volkswagen betrug das Gesamtvolumen rund 1 Mrd Euro, rückversichert durch den ausländischen Prozessfinanzierer Capital Burford.
Im kleineren Stil findet sich die Prozessfinanzierung in nahezu allen wirtschaftlich attraktiven Rechtsbereichen wieder, die der Kunde zumeist durch eine Erfolgsbeteiligung vergütet. Dass dies vom Kunden als fair erachtet wird, zeigt bereits die hohe Akzeptanz. In Rechtsbereichen, in denen ein Kostenerstattungsanspruch nicht (z.B. Kündigungsschutzklagen) besteht oder das Verfahren nur geringe Aussicht auf Erfolg hat, erfolgt sodann der Rückgriff auf den Rechtsschutzversicherer. Damit steigt jedoch das Risiko für den Rechtsschutzversicherer in gleich mehrfacher Hinsicht:
- Durch die zunehmende Zahl an prozessrisikofreien Rechtsdienstleistungen sinkt der Bedarf an Risikodeckung durch eine Rechtsschutzversicherung.
- Auf Rechtsschutzversicherungen erfolgt der Rückgriff nur dann, wenn das wirtschaftliche Risiko der Prozessfinanzierung zu hoch ist. Andernfalls versucht man sich die Erfolgsbeteiligung zu sichern.
Um derartige Risiken zu verhindern, sollten Rechtsschutz- und Rechtsdienstleistungen im rechtlich vertretbaren Rahmen enger verbunden sein. Im niederländischen Rechtsmarkt beispielsweise wird ein Großteil der Rechtsdienstleistungen durch Versicherer erbracht, wobei insgesamt 2/3 der Rechtsdienstleistungen nicht durch Anwälte erbracht werden.
Der Schlüsselfaktor ist jedoch Geschwindigkeit. Als am 26.03.2020 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlich wurde, mit dem die Widerrufsbelehrungen von nahezu allen, seit 2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen als mit dem EU-Recht unvereinbar erklärt worden sind, standen am Freitag Vormittag bereits die ersten, optimierten Landing-Pages von Rechtsanwälten zur Mandatsakquise. Am Freitag Nachmittag erhielten Mitarbeiter von uns die ersten Werbeanrufe zum Thema Widerruf.
Die Geschwindigkeit, mit der der Rechtsmarkt auf Neuerungen reagiert, nimmt immer stärker zu, nicht zuletzt durch die Inhouse-Entwickler, SEO-Manager uvm., die von Kanzleien inzwischen selbst beschäftigt werden.
Deshalb irritiert es mich offen gestanden etwas, wenn Dienstleister für Rechtsschutzversicherungen damit werben, dass sich innerhalb von 24 Stunden ein Anwalt melden wird. Wir arbeiten mit Kanzleien zusammen, mit denen wir Bearbeitungszeiten, nicht Rückmeldezeiten, im Minutenbereich ausgemacht und erfolgreich umgesetzt haben. Realisiert wird dies mit effizienter Software.
Das Ziel muss es sein, spätestens mit den ersten Presseberichten zu einem weitreichenden Urteil sofort mit der Entwicklung von online Services, Landingpages, Texten uvm. zu beginnen. In diesem Bereich greifen unterschiedliche Departments ineinander, sodass eine entscheidungsfreudige “Hands on” Mentalität besonders wichtig erscheint. Viele Entscheidungen können jedoch, zumindest hinsichtlich ihrer Bedeutung, antizipiert werden. Wir arbeiten beispielsweise gegenwärtig an Legal-Tech-Software, für die erst in Monaten – dann aber mit großer Nachfrage – Bedarf besteht.
Wenn der Versicherungsnehmer feststellt, dass die eigene Rechtsschutzversicherung sehr kurzfristig eine passende Lösung anbietet, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese auch in Anspruch nehmen, stellt doch das Kostenrisiko immer noch die größte Eintrittsbarriere bei der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen dar. Zusätzlich kann so die Kundenbindung gestärkt werden, wenn seine Rechtsschutzversicherung Antworten und Lösungen zu den Rechtsthemen anbietet, die ihn gegenwärtig beschäftigen.
So wird nicht nur die mittelfristige Tendenz gestoppt, dass Rechtsschutzversicherer zu Rückversicherern der Legal-Techs verkümmern, so können auch „gebührenbewusste Abrechnungen“ von Kanzleien auf Kosten der Rechtsschutzversicherungen abgemindert werden, die die Hebel des Wettbewerbs (Geschwindigkeit, Marketing und Kundenservice) gekonnt zu nutzen wissen.
Partner up! Rechtsschutzversicherer und Startups
Dass Legal Tech für Rechtsschutzversicherer in naher Zukunft unverzichtbar sein wird, um nicht von der Digitalisierung im Allgemeinen und von kleinen und agilen Insur-Techs im Besonderen abgehängt zu werden, dürfte unbestritten sein.
Die entscheidende Frage ist dann jedoch: wer entwickelt die Software für eine zentrale Mandatsbearbeitung? Die Kanzlei, die vom Mandatszufluss partizipiert? Diese wird keine 70.000-80.000 Fälle jährlich managen können und wollen und deshalb nur – wie gegenwärtig praktiziert – eine Legal-Tech-Lösung für ihren „sweet spot“ entwickeln. Zusätzlich entsteht dann wieder eine Single-Player Lösung.
Die Rechtsschutzversicherung? Im Finanzbereich hat es sich bereits fest etabliert, enge Partnerschaften mit jungen FinTechs zu schließen, um am Puls der Zeit zu bleiben. An der Schnittstelle zwischen Insur- und Legal-Tech dürften derartige Partnerschaften ebenfalls zu einer synergetischen Dynamik führen, die neben wirtschaftlichen Aspekten, wie der Reduzierung des personalintensiven Individualkontakts durch automatisierte Legal Services, insbesondere die Kundenbindung und Wettbewerbsfähigkeit sichert.
So hat beispielsweise die ARAG mit ihrem in den Niederlanden ansässigen Legal Tech Studio die Chancen erkannt und unterstützt in ihrem Accelerator-Programm Startups bei Entwicklung und Ausbau der eigenen Geschäftsideen.
Wie wir die Zukunft der Rechtsschutzversicherer sehen
Das Wichtigste vorweg: wie im Rechtsbereich auch, muss die Kultur und die Überzeugung vorhanden sein, Veränderungen offen und aufgeschlossen zu begegnen. In diesem Beitrag habe ich aufgezeigt, weshalb wir ohne das richtige Mindset bei Managing Partnern keine Partnerschaften eingehen.
Aus meiner Sicht ist die optimale Lösung der online Services für Rechtsschutzversicherungen eine flexibel erweiterbare, modulare Lösung.
Damit kann der Versicherungsnehmer von der Kündigung bis zur Mietminderung über ein einheitliches System seinen Fall melden und erhält auf Grundlage der eingegebene Informationen eine Sofortrückmeldung. Mit der Echtzeitrückmeldung wird das sofortige Interesse des Versicherungsnehmers befriedigt, gleichzeitig können wenig aussichtsreiche Fälle möglichst frühzeitig herausgefiltert werden.
Im Bereich der Widerrufe von Verbraucherdarlehensverträge haben wir zum Beispiel eine Echtzeitrückmeldung zu den Erfolgsaussichten integriert, mit der erfolglose Fälle kostenreduzierend ausgesteuert werden können. Bestehen Erfolgsaussichten, kann der Kunde mit wenigen Klicks seinen Fall an den Rechtsanwalt weiterleiten (den Widerrufsrechner finden Sie hier).
Meldet der Versicherungsnehmer seinen Fall, wird dieser in seiner online Akte hinterlegt. In dieser sind alle gemeldeten Fälle hinterlegt und er kann in Echtzeit die Bearbeitung seiner Fälle einsehen, Dokumente hochladen und mit dem Rechtsanwalt kommunizieren. Die zentrale online Akte auf der eigenen Seite oder dem eigenen Portal bleibt zentrale Anlaufstelle für die Rechtsprobleme der Versicherungsnehmer. Der Wechsel zu einer anderen Versicherung würde den Verlust seiner Historie bedeuten.
Die Rechtsschutzversicherung kann anhand von Parametern wie Wohnort des Versicherungsnehmers oder Rechtsgebiet entscheiden, welcher der angeschlossenen Rechtsanwälte das Mandat zur Bearbeitung erhält – mit samt der vereinbarten Modalitäten hinsichtlich der weitergehenden Mandatsbearbeitung. Für den Rechtsanwalt werden Dokumente vollautomatisiert erstellt, um Bearbeitungszeiten dramatisch zu verkürzen. Gleichzeitig kann so vollautomatisch und anonymisiert das Qualitätsmanagement verbessert werden.
Dabei erscheinen vielschichtige Bedenken (Datenschutz, Interessenvermengung etc.) nicht unangebracht, lassen sich sich jedoch ebenso vielschichtig lösen.
Durch die digitale Erfassung der Falldaten kann zusätzlich in den meisten Fälle eine (teil)automatisierte Prüfung der Deckung erfolgen, die ohne Medienbruch in das System mittels API vollautomatisiert eingespielt werden kann. Selbiges gilt für das Einreichen der Vergütungsrechnung. Spezialisierte Rechtsdienstleister können Unterlagen und Daten mittels API ein- und ausspielen, um eigene Systeme weiterverwenden zu können.
Damit wird wird es dem Versicherungsnehmer einfach und bequem gemacht, sein Rechtsproblem über die online Lösung der damit als unverzichtbar empfundenen, eigenen Rechtsschutzversicherung zu melden.
Neue Herausforderungen modular lösen
Um die in diesem Beitrag mehrfach betonte Geschwindigkeit realisieren zu können, ist ein modulares Konzept unabdingbar.
Kommt es wie beispielsweise beim vorgenannt zitierten Urteil des EuGH zu einer starken Nachfrage der Versicherungsnehmer, so kann das modulare System in wenigen Stunden ergänzt werden. Dabei kann der Rechtsschutzversicherer auf Grundlage der bereits vorhandenen Strukturen einer Kanzlei oder mehreren Kanzleien die Widerrufsfälle zuweisen, während der Versicherungsnehmer den Fall wie gewohnt online melden kann.
Den verlinkten Widerrufsrechner haben wir beispielsweise an einem Wochenende auf Grundlage unserer modularen Software entwickelt und eingebunden. Am Donnerstag Nachmittag wurde das EuGH Urteil veröffentlicht, am Montag morgen konnte der online Service eingebunden werden.
So werden Kosten für die Entwicklung und den Ausbau der eigenen Lösung niedrig gehalten und die Zukunftsfähigkeit gesichert. Zusätzlich können die Kosten durch die Bereitstellung der automatisierten Schriftsatzerstellung etc. auf die angeschlossenen Rechtsanwälte umgelegt werden.
Damit dürfte deutlich werden: es gibt viel Potential für Rechtsschutzversicherungen, sich mit Legal Tech für die Zukunft und Konkurrenz zu wappnen, dabei eigene Kosten zu sparen und dem Kunden gleichzeitig einen exzellenten Kundenservice bieten zu können.
Sollten Sie weitergehende Fragen oder Interesse haben, unsere modulare Legal-Tech-Lösung für Rechtsschutzversicherung näher kennen zu lernen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Der Autor, Tim Platner, ist Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH