Vertrauen entsteht durch Kontrolle — nicht durch Versprechen.
Zu unseren Kunden zählen Versicherungsgesellschaften, Wirtschaftskanzleien und Konzerne. DEPLAW ist eine geprüfte, mehrfach auditierte Legal-Tech-Plattform – täglich im Einsatz in hochregulierten Branchen.
TÜV-geprüft
Penetrationstest erfolgreich bestanden – geprüft durch TÜV Rheinland i-sec GmbH.
Mehrfach auditiert
Erfolgreich geprüft durch deutsche und internationale Versicherungsgesellschaften.
100 % Deutschland
Entwicklung, Hosting und Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland.
Nachgewiesene IT-Sicherheit
Von unabhängiger Instanz geprüft.
DEPLAW wurde einem umfassenden Penetrationstest unterzogen und hat diesen erfolgreich bestanden. Die Prüfung erfolgte durch die TÜV Rheinland i-sec GmbH als unabhängige, anerkannte Instanz. Im Fokus:
- Zugriffsschutz und Rechtekonzept
- Absicherung der Webanwendung
- Schutz sensibler Daten
- Widerstandsfähigkeit gegen typische Angriffsvektoren
- Prüfer
- TÜV Rheinland i-sec GmbH
- Typ
- Umfassender Penetrationstest
- Scope
- Gesamtplattform
- Compliance
- DSGVO · BDSG · AI-Act
Bewährt im Enterprise-Umfeld
Sämtliche regulatorischen Anforderungen — erfüllt.
Unsere Software wurde mehrfach im Rahmen von Einführungs- und Risikoprüfungen durch deutsche und internationale Versicherungsgesellschaften auditiert – einsetzbar auch in hochsensiblen Geschäftsbereichen.
Zusätzlich zu den nachfolgenden externen Zertifizierungen und Prüfungen betreiben wir ein eigenes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), ausgerichtet an ISO/IEC 27001:2022, mit dokumentiertem Risikomanagement, einem benannten Informationssicherheitsbeauftragten und jährlicher Managementbewertung.
| Standard | Beschreibung | Status |
|---|---|---|
| DSGVO | Datenschutz-Grundverordnung der EU | Erfüllt |
| BDSG | Bundesdatenschutzgesetz | Erfüllt |
| AI-Act | EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz | Erfüllt |
| § 43e BRAO | Verschwiegenheit eingebundener Dienstleister (Kanzleien) | Vertraglich abgesichert |
| ISO 27001 | Hosting-Infrastruktur (Deutsche Telekom OTC) | Zertifiziert |
| SOC 2 Typ II | Hosting-Infrastruktur (Deutsche Telekom OTC) | Zertifiziert |
| TÜV Pentest | TÜV Rheinland i-sec GmbH | Bestanden |
| Versicherer-Audits | Einführungs- und Risikoprüfungen | Bestanden |
| Ext. DSB-Prüfung | Externer Datenschutzbeauftragter | Regelmäßig |
Deutsche Aufsichtspraxis statt globaler Generik
Zertifikate sind Standard. Aufsichtspraxis macht den Unterschied.
Internationale Legal-AI-Plattformen werben vor allem mit globalen Zertifizierungen wie SOC 2 oder ISO 27001 — wichtige, aber branchenunabhängige Nachweise. Für den deutschen Versicherungs- und Kanzleimarkt zählt zusätzlich die konkrete aufsichtsrechtliche Einordnung:
| Kriterium | Internationale Plattform | DEPLAW |
|---|---|---|
| Datenstandort | Häufig global verteilte Infrastruktur, teils außerhalb der EU | Ausschließlich Deutschland/EU |
| Aufsichtsrecht für Versicherer | Allgemeine SOC-2-/ISO-Zertifizierung, global ausgerichtet | DORA (Art. 28–30) & § 32 VAG öffentlich eingeordnet |
| Berufsrecht für Kanzleien | Branchenübergreifend, nicht BRAO-spezifisch | § 43e BRAO eigens dokumentiert, inkl. Subdienstleisterliste |
| Ansprechpartner | Internationale Support-Organisation | Deutschsprachiges Team, direkter Kontakt zu ISB & DSB |
Für Versicherer
DORA, BaFin und § 32 VAG.
Für Versicherer, die DEPLAW mit der Prüfung und Bewertung ihrer Schadenakten beauftragen, ist zusätzlich relevant: Datenverarbeitung ausschließlich in der EU, keine Weitergabe an externe KI-Anbieter, eine Nachweisführung ausgerichtet an Art. 28–30 DORA und – nach unserer Einschätzung – im Regelfall keine Auslagerung im Sinne des § 32 VAG.
DORA, BaFin & § 32 VAG im Detail →Server & Entwicklung
Datensouveränität als Entscheidungskriterium.
Betrieb auf den Servern der Deutschen Telekom (OTC) – umfassend geprüft und u. a. nach ISO 27001 und SOC 2 Typ II zertifiziert. Die gesamte Datenverarbeitung unterliegt deutschem Recht, europäischen Datenschutzstandards und insbesondere der DSGVO. Keine Auslagerung kritischer Komponenten in Drittstaaten, keine Abhängigkeit von außereuropäischen Cloud-Anbietern – aufwändige transnationale Datenschutzprüfungen entfallen vollständig.
Für erhöhte Sicherheits- und Compliance-Anforderungen lässt sich die Plattform auf eigenen Servern betreiben – auf Basis eines skalierbaren Kubernetes-Clusters. Das bedeutet volle Kontrolle über alle Daten, klare Verantwortlichkeiten und einfache Integration in bestehende Sicherheitskonzepte.
Die Plattform wird vollständig in Deutschland entwickelt und ausschließlich auf Servern in Deutschland betrieben. Jede Zeile Code, jeder Entwicklungsschritt findet in Deutschland statt – keine Offshore- oder Nearshore-Entwicklung und damit keine Öffnung der IT-Systeme in andere Länder.
Versteckte Abhängigkeiten von Drittsoftware, Plug-ins oder externen Plattformdiensten sind ein oft unterschätztes Risiko. Unsere Plattform ist von Grund auf eigenentwickelt – ohne kritische Abhängigkeiten von Drittanbietern, ohne externe Kernkomponenten. Das reduziert Sicherheitsrisiken, Update-Abhängigkeiten und Compliance-Komplexität und schafft langfristige technische Stabilität.
Wir prüfen automatisiert und laufend mögliche Security-Updates von Softwarebestandteilen, um aufgedeckte Schwachstellen schnellstmöglich zu schließen. DEPLAW wird kontinuierlich weiterentwickelt, um auf neue Gefahren und Angriffsvektoren zu reagieren und sensible Falldaten bestmöglich zu schützen.
Governance, Risiko & Betrieb
Sicherheit als Führungsaufgabe, nicht als Nebenprojekt.
Ein benannter Informationssicherheitsbeauftragter verantwortet Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung unseres ISMS. Ein Sicherheitsgremium aus Geschäftsführung, IT-Betrieb und Datenschutzbeauftragtem stimmt sich regelmäßig zu Maßnahmen, Risiken und Vorfällen ab.
Risiken für die Informationssicherheit werden in einem strukturierten, wiederholbaren Verfahren erfasst, bewertet und behandelt. Das Risikoregister wird mindestens jährlich sowie anlassbezogen überprüft; die Geschäftsführung entscheidet über die Behandlung verbleibender Risiken.
Berechtigungen folgen dem Minimalprinzip und dem Need-to-know-Grundsatz. Für Fernzugriffe, privilegierte Konten und den Zugriff auf Fall- und Aktendaten gilt eine verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung; vergebene Berechtigungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf entzogen.
Eingesetzte Systeme und Komponenten werden regelmäßig auf Schwachstellen geprüft; sicherheitsrelevante Aktualisierungen werden risikobasiert und fristgebunden eingespielt. Herstellerwarnungen und einschlägige Sicherheitsmeldungen werden fortlaufend beobachtet.
Für Sicherheitsvorfälle besteht ein dokumentierter Meldeweg unter Einbindung des externen Datenschutzbeauftragten – mit der nötigen Beratung, um datenschutzrechtliche Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen.
Produktive Daten werden täglich gesichert und geografisch getrennt aufbewahrt. Die Wiederherstellbarkeit wird regelmäßig tatsächlich getestet, nicht nur angenommen – Teil eines dokumentierten Notfall- und Wiederanlaufkonzepts.
Alle Mitarbeitenden sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und durchlaufen wiederkehrende Schulungen zu Informationssicherheit und Datenschutz mit Erfolgskontrolle. Dienstleister werden vor Beauftragung sicherheits- und datenschutzrechtlich geprüft und vertraglich gebunden.
KI-Sicherheit
KI, die kontrolliert bleibt.
Der Einsatz von Sprachmodellen ist Kern unserer Leistungserbringung – und unterliegt deshalb eigenen, strengen Grundsätzen.
- Ausschließlich selbst betriebene Sprachmodelle
- KI-gestützte Verarbeitung läuft auf eigenen bzw. angemieteten Ressourcen innerhalb der EU. Die Daten verlassen diese Systeme zu keinem Zeitpunkt.
- Kein Training mit Auftraggeberdaten
- Personenbezogene Daten aus Auftraggeber- und Mandatsakten werden nicht zum Training oder zur Verbesserung eigener oder fremder Modelle verwendet.
- Keine Weitergabe an externe KI-Anbieter
- Eine Übermittlung personenbezogener Daten an externe KI-Dienste findet nicht statt und ist ausgeschlossen.
- Menschliche Prüfung vor jeder Entscheidung
- Ergebnisse von KI-Verfahren werden vor rechtlich relevanten Entscheidungen von fachlich zuständigen Personen überprüft – das System liefert einen Vorschlag, keine verbindliche Entscheidung.
- Vorab-Bewertung nach der EU-KI-Verordnung
- Jedes neue Modell wird vor dem Einsatz nach der KI-VO eingeordnet. Unsere eingesetzten Module sind bereits als Nicht-Hochrisiko-Systeme klassifiziert.
Unternehmensethik & Verantwortung
Compliance endet nicht bei der IT.
Geschenke, Einladungen und Interessenkonflikte oberhalb klar definierter Bagatellgrenzen werden offengelegt statt verschwiegen; gegenüber Amtsträgern gelten verschärfte Maßstäbe. Geschäftsentscheidungen werden ausschließlich nach sachlichen Kriterien getroffen.
Für Verstöße gegen unsere Anti-Korruptions- und Verhaltensrichtlinie sowie für Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing besteht ein dediziertes Meldepostfach mit anonymer Online-Meldemöglichkeit. Meldungen werden vertraulich untersucht; Vergeltungsmaßnahmen gegen meldende Personen sind untersagt.
Wir richten unsere Sorgfaltspflichten freiwillig an den Wertungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) aus, auch unterhalb der gesetzlichen Anwendungsschwelle. Grundlage sind die international anerkannten Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. In den letzten fünf Jahren wurden keine Verstöße festgestellt.
Neue Lieferanten, Geschäftspartner und Auftraggeber werden vor Vertragsschluss gegen die konsolidierten EU- und UN-Sanktionslisten geprüft – auch bei Infrastruktur- und Cloud-Dienstleistern. Kritische Geschäftsbeziehungen werden regelmäßig erneut geprüft, weil sich Sanktionslisten ändern.
Als reines Software- und Dienstleistungsunternehmen ohne eigene Fertigung halten wir unseren ökologischen Fußabdruck gering. Von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir vergleichbare Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz.
Für Kanzleien
§ 43e BRAO: Verschwiegenheit — bis zum letzten Subdienstleister.
Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt einen IT-Dienstleister einbindet, muss ihn nach § 43e BRAO sorgfältig auswählen, in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und über die strafbewehrte Schweigepflicht (§ 203 StGB) belehren — und sicherstellen, dass auch dessen Subdienstleister gebunden sind. DEPLAW liefert diese Bausteine mit, statt sie der Kanzlei zu überlassen.
Verpflichtung in Textform
Alle Personen und Systeme, die mit Mandats- und Falldaten in Berührung kommen, werden nachweisbar in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet — dokumentiert und Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
Belehrung über die Schweigepflicht
Die Verpflichteten werden ausdrücklich über die strafbewehrte Schweigepflicht nach § 203 StGB belehrt. So bleibt die anwaltliche Verschwiegenheit auch beim Einsatz externer Technik lückenlos.
Subdienstleisterliste
Eine vollständige, aktuelle Liste aller eingesetzten Subdienstleister — mit Zweck, Standort (EU/Deutschland) und Verpflichtungsnachweis. So erfüllen Sie Ihre Auswahl- und Kontrollpflicht ohne Rückfragen.
Diese Kette dokumentieren wir vollständig — von der ersten Verpflichtung bis zum letzten Subdienstleister. Verpflichtungserklärung, Belehrung und Subdienstleisterliste erhalten Sie als Teil des AVV.
Prüfen Sie unser Sicherheitskonzept im Detail.
In der Demo gehen wir Audit-Unterlagen, Hosting-Modell und Datenschutz gemeinsam durch.
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