Ohne externen Gast, aber mit vollem Themenprogramm diskutieren die Hosts Florian Skupin und Tim Platner in dieser Folge, welche Auswirkungen einzelne Beschlüsse der 92. Justizministerkonferenz (JuMiKo) auf Legal-Tech-Geschäftsmodelle haben könnten.
Die beiden testen außerdem den frisch veröffentlichten Prototyp des Online-Klagetools von Tech4Germany und tauschen sich über mögliche Verbesserungen aus. Ergänzt wird die Folge durch ein Update zur aktuellen Rechtsprechung: Florian erläutert eine Entscheidung des OLG Nürnberg, mit der – soweit erkennbar erstmals auf obergerichtlicher Ebene – die Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters bei einer Sammelklage im Dieselskandal bejaht wurde. Tim greift außerdem ein Urteil des LG Düsseldorf auf, in dem sich der Anbieter Helpcheck und die Nürnberger Versicherung darüber gestritten haben, ob Helpchecks Geschäftsmodell zulässig ist; ergänzend erwähnen die beiden eine jüngere Entscheidung des OLG Rostock zu den Geschäftsmodellen von Policenaufkäufern. Aufgrund eines technischen Fehlers ist die Aufnahmequalität dieser Folge ausnahmsweise etwas schlechter als gewohnt.
Im Zentrum der Rechtsprechungs-Rubrik steht das Urteil des OLG Nürnberg vom 20. Oktober 2021 (Az. 12 U 1432/20): Das Gericht bejahte darin als wohl erstes Obergericht die Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters, der im Dieselskandal eine gebündelte Sammelklage erhoben hatte.
