beA
besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Das beA ist das elektronische Postfach, das die Bundesrechtsanwaltskammer für jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt einrichtet. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Anwälte Schriftsätze an Gerichte grundsätzlich elektronisch einreichen – in der Praxis über das beA.
Grundlage§ 31a BRAO, § 130d ZPO
Bei DEPLAWDEPLAW ruft angebundene beA-Postfächer alle 10 Minuten ab, legt Nachrichten in der Akte ab und versendet Schriftsätze direkt aus dem Workflow. beA-Schnittstelle →