Ein Rechtsanwalt signiert die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und schickt sie über sein beA an das Bundesarbeitsgericht. Gut drei Monate später ist das Rechtsmittel verloren. Der erste und tragende Grund: Das Gericht ist überzeugt, dass der Anwalt den Schriftsatz nie geprüft hat. Der Beschluss des Zweiten Senats vom 30. September 2026 (2 AZN 339/26) ist die bisher deutlichste deutsche Entscheidung dazu, was passiert, wenn ein Text mit erfundenen Fundstellen ungeprüft den Weg zu Gericht findet. Er zeigt auch, wo der eigentliche Fehler lag: nicht im Werkzeug, sondern in der fehlenden Prozessstrecke zwischen Entwurf und Versand.

Was das BAG entschieden hat

Die Klägerin hatte einen Kündigungsschutzprozess vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verloren (Urteil vom 15. Mai 2026, 7 Sa 17/26). Ihr Prozessbevollmächtigter legte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das BAG verwarf sie als unzulässig, und zwar in erster Linie aus einem Grund, der mit dem Fall selbst nichts zu tun hat. Dass die Begründung auch inhaltlich nicht den Anforderungen des § 72a Abs. 3 Satz 2 ArbGG genügte, stellte der Senat erst an zweiter Stelle fest.

Vor dem Bundesarbeitsgericht herrscht Vertretungszwang nach § 11 Abs. 4 Satz 1 ArbGG. Ein Schriftsatz muss deshalb das Ergebnis der geistigen Arbeit des Prozessbevollmächtigten sein. Hat ein Dritter ihn verfasst, muss der unterzeichnende Anwalt ihn zumindest selbständig prüfen und die volle Verantwortung übernehmen. Grundsätzlich genügt dafür die Unterschrift. Das gilt aber nicht, wenn nach den äußeren Umständen außer Zweifel steht, dass der Anwalt ohne eigene Prüfung unterschrieben hat. Genau das nahm der Senat an. Fehlt die Postulationsfähigkeit, ist die Prozesshandlung ohne Weiteres unwirksam.

Wichtig für Kanzleien außerhalb des Arbeitsrechts: Diesen Maßstab entwickelt der Senat nicht neu. Er stützt sich ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO (BGH, 11. Februar 2021 – V ZR 137/20). Der Gedanke ist damit kein arbeitsgerichtlicher Sonderweg, sondern betrifft jedes Verfahren, in dem sich Parteien anwaltlich vertreten lassen müssen.

Der Anwalt versuchte noch gegenzusteuern: Mit einem späteren Schriftsatz erklärte er, verantwortlich für die Begründung sei in vollem Umfang er. Diese Erklärung kam nach Ablauf der Begründungsfrist und war deshalb unbeachtlich. Eine Prüfung lässt sich nicht nachholen, wenn die Frist abgelaufen ist.

Woran das Gericht es erkannt hat

Das BAG stützt seine Überzeugung auf zwei Spuren, und beide sind für Kanzleien lehrreich.

Die äußere Form. Anders als alle übrigen Schriftsätze desselben Anwalts trug die Beschwerdebegründung keinen Kanzleibriefkopf. Sie war fast durchgehend fett und unterstrichen formatiert, begann mit dem juristisch nicht einzuordnenden Gliederungspunkt „I. Beschwerdeerklärung“ und endete unter dem Namen des Anwalts mit dem unüblichen Zusatz „(Prozessbevollmächtigter der Beschwerdeführerin)“. Der Senat schloss daraus, dass ein von der Partei stammendes Schreiben im Wesentlichen unverändert signiert und weitergeleitet worden war. Die Gegenseite hatte den Ehemann der Klägerin als Verfasser vermutet.

Der Inhalt. Vier der zitierten Entscheidungen existieren nicht, drei weitere wurden mit falschem Inhalt wiedergegeben. Das Gericht spricht ausdrücklich von „sog. Halluzinationen“ und hält fest, diese Zitate „wären bei einer gewissenhaften anwaltlichen Überprüfung des Schriftsatzes auf jeden Fall aufgefallen und berichtigt worden“. Dazu verweist es auf die Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zur eigenverantwortlichen Prüfung von KI-Ergebnissen. Wie typisch solche Fehler entstehen, zeigt ein Detail aus der Begründung: Zitiert wurde ein BAG-Urteil vom 23. Januar 2020 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 606/18. An diesem Tag gibt es tatsächlich eine Entscheidung des BAG, allerdings unter einem anderen Aktenzeichen, von einem anderen Senat und zu einem völlig anderen Thema. Ein Datum, das stimmt, ein Gericht, das stimmt, ein Aktenzeichen, das plausibel klingt: Genau so sehen Halluzinationen aus, die beim flüchtigen Lesen niemand bemerkt.

Kein Einzelfall: wie Gerichte bisher reagiert haben

Erfundene Fundstellen beschäftigen die Gerichte seit gut drei Jahren. Die Datenbank des Juristen Damien Charlotin verzeichnet inzwischen über 2.200 Entscheidungen weltweit, in denen KI-generierte Falschangaben eine Rolle spielten, die meisten aus den USA. Auch in Deutschland häufen sich die Fälle, und die Reaktionen werden schärfer.

  • AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025 – 312 F 130/25: In einer Familiensache schrieb ein Fachanwalt einer zitierten Entscheidung Anforderungen zu, die dort nicht stehen. Dazu kamen falsch zugeordnete Kommentarstellen, nicht existierende Randnummern und eine Monografie, die sich nicht finden ließ. Das Gericht sah die Ausführungen als „offenbar mittels künstlicher Intelligenz generiert und frei erfunden“, gab dem Anwalt auf, so etwas künftig zu unterlassen, und wies auf § 43a Abs. 3 BRAO hin.
  • LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. September 2025 – 2-13 S 56/24: Im Streit um einen Streitwert zitierte der Klägervertreter angeblich wörtlich aus BGH-Entscheidungen, die es weder mit diesem Datum noch mit diesem Aktenzeichen gibt. Die Kammer sprach von einer kompletten Fälschung und stellte klar, dass KI-Fundstellen vor der Verwendung zu prüfen sind. Bemerkenswert: Die Kammer fragte selbst mehrere Chatbots, und die gaben die zutreffende Rechtslage wieder. Ein zweiter Blick mit anderen Modellen hätte den Widerspruch also sichtbar gemacht.
  • KG Berlin, Beschluss vom 20. November 2025 – 17 WF 144/25: Eine Anwältin stützte eine Beschwerde in einem familienrechtlichen Eilverfahren auf einen BGH-Beschluss, der nicht existiert. Der Senat sprach vom Ergebnis einer „fantasierenden“ KI und erteilte eine Ermahnung. Die Pflicht, Zitate zu prüfen, folge aus dem Mandat und aus der Stellung als Organ der Rechtspflege nach § 43 BRAO.
  • LG Darmstadt, Beschluss vom 10. November 2025 – 19 O 527/16: Hier traf es keinen Anwalt, sondern einen gerichtlich bestellten Sachverständigen. Sein Gutachten trug typische Spuren eines KI-Textes, und wer es tatsächlich erstellt hatte, blieb unklar. Weil ein Gutachten nach § 407a ZPO persönlich zu erstatten ist, war es unverwertbar. Die Vergütung von rund 2.375 Euro setzte das Gericht nach § 8a Abs. 2 JVEG auf null.

Im Ausland sind die Folgen teils deutlich härter. Im bekanntesten US-Fall, Mata v. Avianca (Southern District of New York, 22. Juni 2023), hatten zwei Anwälte sechs von ChatGPT erfundene Entscheidungen eingereicht und daran festgehalten, als das Gericht nachfragte. Sie und ihre Kanzlei mussten 5.000 Dollar zahlen und die Richter anschreiben, denen die Fantasie-Urteile zugeschrieben worden waren. In England hat der Divisional Court in Ayinde v London Borough of Haringey ([2025] EWHC 1383 (Admin), 6. Juni 2025) zwei Fälle gebündelt: In einem standen fünf erfundene Entscheidungen im Schriftsatz, im anderen existierten 18 von 45 zitierten Fällen nicht. Das Gericht betont die Berufspflicht, jede Recherche an maßgeblichen Quellen zu prüfen, und kündigt für solche Fälle in der Regel die Meldung an die Berufsaufsicht an, bei Vorsatz bis hin zu Verfahren wegen Missachtung des Gerichts.

Gemessen daran ist der BAG-Beschluss die härteste deutsche Antwort bisher. Die Kölner, Frankfurter und Berliner Gerichte beließen es bei Rügen und berufsrechtlichen Hinweisen. Das BAG zieht prozessuale Konsequenzen: In Verfahren mit Vertretungszwang kann ein ungeprüfter Schriftsatz die Prozesshandlung selbst unwirksam machen. Das ist kein berufsrechtliches Nachspiel mehr, sondern ein Fristversäumnis mit Haftungsfolgen gegenüber dem Mandanten. Was das für die Haftung der Kanzlei bedeutet, haben wir in KI halluziniert Gerichtsurteile – wie Kanzleien die Haftung vermeiden näher beschrieben.

Die Berufsorganisationen sind sich in der Sache einig. Die BRAK verlangt eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle aller KI-Ergebnisse. Der Deutsche Anwaltverein fordert, Belegstellen vollständig zu prüfen, auch ohne konkreten Verdacht. Offen ist dagegen, wie Kanzleien diese Prüfung bei steigenden Fallzahlen verlässlich organisieren. Darauf gibt es eine technische und eine organisatorische Antwort, und beide gehören zusammen.

Drei Ebenen, die vor dem BAG-Szenario schützen

1. Aktenkontext statt Weltwissen

Ein Sprachmodell, das frei aus seinem Trainingswissen formuliert, erzeugt Fundstellen, die plausibel klingen. Ein Modell, das auf die Dokumente der Akte beschränkt ist, also auf Klageschrift, Urteil, Verfügungen und die vom Anwalt ausgewählten Entscheidungen, hat diesen Spielraum nicht. Die wichtigste Regel für jeden KI-Entwurf lautet deshalb: Zitiert wird nur, was als Quelle vorliegt. Was nicht im Kontext steht, wird als offene Frage markiert und nicht erfunden. Voraussetzung ist eine saubere Texterkennung der Aktendokumente; viele vermeintliche Halluzinationen entstehen bereits bei schlechtem OCR. Weitere Stellschrauben, von der Temperatur des Modells bis zur Validierung der Ausgaben, haben wir in unseren Best Practices gegen KI-Halluzinationen zusammengestellt.

2. KI prüft KI: der Abgleich mehrerer Modelle

Der zweite Schritt ist eine unabhängige Gegenprüfung. Ein anderes Sprachmodell, idealerweise von einem anderen Anbieter, erhält den Entwurf zusammen mit den Quellen und hat nur eine Aufgabe: jede Fundstelle herauszuziehen und zu prüfen, ob die Aussage im Entwurf durch die beigefügte Quelle gedeckt ist. Was nicht belegt ist, wird markiert. Weichen zwei Modelle in der Bewertung voneinander ab, ist das ein starkes Signal, genau dort hinzusehen. Unser LLM-Vergleich an echten Rechtsfällen und die Auswertung dazu zeigen, wie unterschiedlich Modelle bei derselben Aufgabe arbeiten. Genau diese Unterschiede macht sich die Gegenprüfung zunutze. Wo Ergebnisse immer wieder gleich ausfallen müssen, etwa bei Datenpunkten aus Dokumenten, lassen sich die Prompts zusätzlich gegen Testfälle mit bekannten Soll-Werten absichern, wie bei den Extraktionsvorlagen in DEPLAW.

Eine Grenze gehört dazu: Auch ein zweites Modell kann nicht bezeugen, dass ein Urteil existiert, wenn ihm die Entscheidung nicht vorliegt. Die Gegenprüfung ersetzt den Blick in die Primärquelle nicht, sie lenkt ihn. Statt jeden Schriftsatz Zeile für Zeile zu verdächtigen, bekommt der Anwalt eine Liste der Stellen, die nicht belegt sind oder bei denen die Modelle uneins waren.

3. Die Prozessstrecke: kein Entwurf direkt ins beA

Der BAG-Fall wurde vor allem an der äußeren Form erkannt, am fehlenden Briefkopf und an der fremden Formatierung. Das ist kein Zufall. Warum wir dafür auf fest modellierte Abläufe setzen und nicht auf frei handelnde KI-Agenten, erklären wir in Agentic KI oder orchestrierte Prozesse? Solche Spuren entstehen, wenn ein Text außerhalb der kanzleieigenen Abläufe entsteht und am Ende nur noch signiert und hochgeladen wird. Eine feste Prozessstrecke verhindert genau das:

  1. Der KI-Entwurf wird in die Kanzleivorlage übernommen, mit dem hinterlegten Briefkopf und den gewohnten Formaten.
  2. Die Gegenprüfung läuft automatisch; ihr Ergebnis hängt am Entwurf.
  3. Der zuständige Anwalt erhält eine Prüfaufgabe mit Entwurf, Quellen und der Liste der markierten Stellen. Ohne seine Freigabe geht nichts weiter.
  4. Erst nach der Freigabe wird der Schriftsatz signiert und per beA versandt.
  5. Wer wann was geprüft und freigegeben hat, ist in der Fallhistorie dokumentiert.

So entsteht ein Schriftsatz, der aussieht wie jeder andere Schriftsatz der Kanzlei, und es gibt einen Nachweis, dass die Prüfung vor dem Versand stattgefunden hat und nicht erst danach behauptet wird. Wo die berufsrechtliche Grenze für automatisch erzeugte Schriftsätze verläuft, haben wir mit Dr. Florian Skupin von der Bucerius Law School im Podcast besprochen: Ist KI-Rechtsberatung erlaubt?

Wie das in DEPLAW aussieht

In DEPLAW ist jeder KI-Schritt Teil eines modellierten Workflows mit festen Eingaben, festen Ausgaben und klarer Verantwortung. Die drei Ebenen lassen sich damit direkt abbilden:

Einen solchen Ablauf müssen Sie nicht von Grund auf modellieren. Im Support-Chat beschreiben Sie in eigenen Worten, was passieren soll, etwa „Entwurf erstellen, von einem zweiten Modell prüfen lassen, Freigabe durch den Anwalt, dann Versand per beA“, und erhalten den Workflow als importfertige Datei für den Workflow-Editor. Wie ein solcher Entwurf im Alltag entsteht, beschreiben wir in unseren Praxistipps zu KI-Klageerwiderungen, wie Datenextraktion, Fallanlage und Erstschriftsatz in einem Workflow zusammenspielen, in Mandate automatisieren, Teil 1.

Fazit: Die Verantwortung bleibt, die Prüfung wird Pflichtschritt

Der Beschluss 2 AZN 339/26 ändert nichts an dem, was schon immer galt: Für einen Schriftsatz steht der Anwalt ein, der ihn unterschreibt. Neu ist die Deutlichkeit der Folge. Wer KI-Texte ungeprüft einreicht, riskiert nicht mehr nur eine Rüge, sondern das Rechtsmittel selbst.

Die Antwort darauf ist nicht weniger KI, sondern KI in einer Prozessstrecke, in der die Prüfung nicht vergessen werden kann. Ein zweites Modell findet, was das erste erfunden hat. Eine Prüfaufgabe sorgt dafür, dass ein Mensch hinsieht, bevor etwas das Haus verlässt. Und eine Kanzleivorlage mit Briefkopf sorgt dafür, dass ein Schriftsatz auch so aussieht, wie er gemeint ist: als Arbeit der Kanzlei.